  Stiftungszweck
(Raub-)Tieren, die in menschlicher Obhut geboren sind, einen reizvollen und abwechslungsreichen Alltag zu ermöglichen.
In Not geratene Tiere aufzunehmen.
Nach den Bedürfnissen für Tiere gestaltete Gehege zu errichten, zu unterhalten und so weiterzuentwickeln, dass die Tiere z.B. durch entsprechende bauliche Massnahmen, Fütterungskonzepte, in freundschaftlichen Mensch-Tier-Kontakten etc. zu vielfältiger Aktivität angeregt werden bzw. sie ihnen ermöglicht.
Die Zugänglichmachung der Anlagen und das Beobachten der verschiedenen Aktivitäten durch Publikum.
Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Grundeigentum erwerben.
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